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Brauchen wir ein drittes Geschlecht?
Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
- Cover
- Titel
- Imressum
- Inhalt
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§ 1 Einleitung
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I Binäre soziale Geschlechterordnung
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II Intersexualität aus medizinischer Sicht
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III Haltung des Rechts
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§ 2 Personenstandsrechtliche Behandlung von Intersexualität
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I Frühere personenstandsrechtliche Praxis
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II Auswirkungen des neuen § 22 Abs. 3 PStG
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III Familienrechtlicher Status von Personen mit offenem Geschlechtseintrag
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1 Recht der Paarbeziehungen
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2 Abstammungsrecht
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- § 3 Perspektive eines geschlechtsneutralen (Familien‐)Rechts?
- § 4 Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister?
- § 5 Zusammenfassung
- Fußnoten
- 出版地 : 德國
- 語言 : 德文
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